
Psychosoziale Betreuung
Psychosoziale Betreuung nach § 16a SGB II
Kommunale Eingliederungsleistungen
Zugang zur Betreuung
- Menschen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen und sich in einer persönlichen oder sozialen Krise befinden, können psychosoziale Betreuung erhalten.
- Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Jobcenter, das einen Vermittlungsschein für eine Beratungsstelle ausstellt.
- Alternativ ist eine direkte Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle möglich.
Umsetzung der Betreuung
- Individuelle Beratung: Unterstützung bei persönlichen, sozialen oder beruflichen Herausforderungen.
- Krisenbewältigung: Hilfe bei der Stabilisierung und Entwicklung neuer Perspektiven.
- Begleitung im Alltag: Förderung sozialer Kompetenzen und Motivation für den (Wieder-)Einstieg in den Beruf.
- Kostenfrei: Die Betreuung wird durch das Jobcenter finanziert und ist für die Teilnehmenden kostenlos.
Das Beratungsteam besteht aus qualifizierten Sozialpädagog:innen mit Erfahrung in der Arbeit mit langzeitarbeitslosen Menschen.
Psychosoziale Betreuung
Sie haben Ihre Arbeit verloren.
Ihre Familie streitet oft.
Oder jemand in Ihrer Nähe ist gestorben
Danach fühlen Sie sich schlecht.
In solchen Fällen helfen wir Ihnen.
Unsere besonders geschulten Mitarbeiterinnen
können mit ihnen sprechen.
Manchmal dauert es länger.
Wir sind für Sie da.
Für unsere Hilfe müssen Sie nichts bezahlen.